FAQ

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen sowie weitere Informationen zu spannenden Themen! Informieren Sie sich zu Themen wie Eigentümerversammlungen, Mieterabrechnungen, Genehmigungen, Wohnungssuche, Schadensfällen u.v.m.. Sollten dennoch Fragen aufkommen, dann wenden Sie sich gerne telefonisch zu den offiziellen Sprechzeiten oder außerhalb der Sprechzeiten per Mail an uns. Vielen Dank!

Eigentümer

  • Hausgeld muss jeder Wohnungseigentümer bezahlen. Die Höhe des Hausgeldes wird von der Hausverwaltung in einem Wirtschaftsplan festgelegt, welcher durch die Eigentümergemeinschaft genehmigt / beschlossen wird. Hierbei handelt es sich um eine Nebenkostenabschlagszahlung für den Eigentümer, welche neben den umlagefähigen Betriebskosten wie z.B. Heizung, Versicherungen, Hausmeister, etc. auch nicht umlagefähige Nebenkosten wie Rücklagenzufuhr, Hausverwaltung und Kontoführungsgebühren beinhaltet. Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres erfolgt eine Abrechnung durch den zuständigen Verwalter. Überschüsse werden natürlich zurückerstattet, fehlende Beträge müssen entsprechend nachgezahlt werden
  • Einmal im Jahr findet eine ordentliche Eigentümerversammlung statt. Hier werden alle Eigentümer eingeladen und können u.a. über den Wirtschaftsplan und die Hausabrechnung, die Entlastung des Verwalters sowie über Instandhaltungsmaßnahmen und notwendige Modernisierungen abstimmen. Gibt es Neuigkeiten rund um die Anlage oder spezifische Gesetzesänderungen, werden die Eigentümer entsprechend informiert. In dringenden Angelegenheiten kann auch eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen werden, um schnellstmöglich handeln zu können. Dies macht vor allem bei akuten Instandsetzungs- / haltungsmaßnahmen Sinn. Alle besprochenen / beschlossenen Punkte werden protokolliert und eine Niederschrift an alle Eigentümer versandt, auch an diejenigen, welche nicht anwesend waren.
  • Sollten Sie einmal verhindert sein und nicht an der Eigentümerversammlung teilnehmen können, regelt die Teilungserklärung der Eigentümergemeinschaft eine Bevollmächtigung Dritter. In der Einladung zur Versammlung liegt bereits ein Vordruck bei, welcher im Original unterzeichnet vor der Versammlung an die Hausverwaltung überreicht werden muss.
  • Um ein Thema auf der Tagesordnung der Eigentümerversammlung zu ergänzen ist ein schriftlicher Antrag mit Begründung zur Bestellung eines Tagesordnungspunktes notwendig. Gerne können Sie Ihr Anliegen vorab mit uns besprechen.
  • Nein! Schäden oder Mängel am Gemeinschaftseigentum sind zwingend der Hausverwaltung zu melden. Wir kümmern uns unverzüglich darum und leiten die notwendigen Schritte unter Berücksichtigung evtl. Wartungsverträge und Gewährleistungsansprüche ein.
  • Um Reparaturen bezahlen zu können, muss eine sogenannte Instandhaltungsrücklage gebildet werden. Hiervon werden Instandhaltungs- und setzungsarbeiten im gemeinschaftlichen Eigentum beglichen. Hierzu zählt z.B. die Heizungsanlage, die Fassade oder das Treppenhaus. Je nach beschlossenem Verteilerschlüssel (in der Regel nach Miteigentumsanteilen) zahlt jeder Eigentümer regelmäßig seinen Anteil auf das Rücklagenkonto der Gemeinschaft. Bei einem Wohnungsverkauf / Eigentumsübertragung geht die Einzelrücklage (Anteil der Wohnung) auf den neuen Eigentümer über. Diese kann nicht ausbezahlt werden.
  • Ja. Gegen eine kleine Extragebühr erstellen wir Ihnen eine separate Mieterabrechnung. Die dafür notwendigen Voraussetzungen sind: 1. Der Eigentümer bittet die Hausverwaltung um die Erstellung der Mieterabrechnung (für die Abrechnung erfolgt gegen eine Gebühr) 2. Für die Mieterabrechnung muss der Eigentümer die muss die NK-Vorauszahlungen seines/seiner Mieter im betreffenden Wirtschaftsjahr an die Hausverwaltung übermitteln 3. Für die Mieterabrechnung muss der Eigentümer die bezahlte Grundsteuer im betreffenden Kalenderjahr an die Hausverwaltung übermitteln 4. Bei Nutzerwechsel die neue Adresse des alten Mieters an die Hausverwaltung übermitteln 5. Die Mieterabrechnung kann der Eigentümer per Mail oder über das Formular "Mieterabrechnung" (zu finden bei den Downloads) in Auftrag geben.
  • 1. bitte teilen Sie den Wechsel rechtzeitig der Hausverwaltung mit.
    2. bitte lesen Sie alle Zählerstände (Heizung, Warm- und Kaltwasser) ab und teilen Sie diese ihrem Sachbearbeiter bei der Hausverwaltung mit.
    3. bitte übermitteln Sie der Hausverwaltung die Daten (Name, Adresse, Telefonnummer, Emailadresse) des neuen Nutzers.
    4. bitte teilen Sie der Hausverwaltung für die Abrechnungserstellung mit, wie viele Personen in der Wohnung leben.
    5. Nutzen- und Lastenübergabe bzw. Stichtag.

Hausordnung

  • Bitte beachten Sie die Mülltrennung in Ihrer Wohnanlage. Die Nichtbeachtung sorgt immer wieder für viel Ärger unter den Bewohnern. In der Regel stehen folgende Tonnen zur Verfügung: Bio, Restmüll, Papier und gelbe Säcke. Die jeweils gültige Müllsatzung der Gemeinde informiert über die richtige Trennung. Diese erhalten Sie im Bürgerbüro oder online auf der Gemeindewebsite.

    Biomüll
    Der Biomüll wird überwiegend in der brauen Tonnen entsorgt. Bitte packen Sie den Biomüll in Zeitungspapier oder speziellen Müllbeuteln aus Papier. Diese erhalten Sie im Handel. Benutzen Sie bitte keine Plastikbeutel oder kompostierbare Plastikbeutel. Denke Sie an unsere Umwelt und betreiben Sie mit der richtigen Trennung aktiven Umweltschutz. Wir danken Ihnen.

    Verpackungsmüll
    gehört in den gelben Sack Bitte entsorgen Sie den Verpackungsmüll im dafür vorgesehenen gelben Sack. Diesen erhalten Sie im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung. Manchmal werden gelbe Säcke auch durch Gemeindemitarbeiter ausgeteilt. Sollte für die gelben Säcke kein gemeinschaftlicher Raum oder Behälter in Ihrer Wohnanlage zur verfügung stehen, lagern Sie den gelben Sack bis zu Abholung bitte in Ihrem Keller. Der Abholtermin wird über das Amtsblatt bekanntgegeben. Achten Sie darauf, dass der Inhalt des gelben Sackes kein Ungeziefer anzieht. Speisereste dürfen nicht im gelben Sack entsorgt werden. Immer wieder kommt es vor, dass Verpackungsmaterialen aus Bequemlichkeit in der Restmülltonne entsorgt werden. Beachten Sie: Restmüll kostet Geld! Der gelbe Sacke ist kostenlos! Damit können Sie die Nebenkosten spürbar beeinflussen.

    Nicht jeder Karton gehört in die Papiertonne
    Wir beobachten, dass Papiertonnen kurz nach Leerung schon wieder gefüllt sind. Das liegt daran, dass immer mehr Verpackung durch Onlinebestellungen anfallen. Dafür sind die Papiertonnen nicht geeignet. Dort soll Papier von Zeitungen und kleine Kartonagen bis zur Größe einer Schuhschachtel entsorgt werden. In fast allen Gemeinden stehen Sammelplätze für Kartonagen zur Verfügung. Informieren Sie sich bei der Gemeindeverwaltung.
  • Schuhe und Pflanzen sollen nicht im Treppenhaus abgestellt werden. Auch ist das Aufstellen von Schuhschränken nicht gestattet. Das Treppenhaus dienst als Fluchtweg und es muss Platz für den Rettungsdienst da sein.
  • Meistens ist der Platz im Fahrradraum sehr begrenzt und es kommt immer wieder vor, dass unbenutzte Fahrräder dort gelagert werden. Unsere Bitte - Entsorgen Sie Fahrräder, die nicht mehr gebraucht werden. Die Mitbewohner danken es Ihnen.

Notfall

  • 1. Polizei verständigen und Anzeige erstatten
    2. Haftpflichtversicherung informieren (diese tragen auch die Kosten für Schäden an der Wohnungstür) - hat der Nutzer keine Hausratversicherung übernimmt die Gebäudeversicherung
  • Bitte rufen Sie den Schlüsseldienst an, welcher in Ihrer App und auf dem Aushang im Hausaushangkasten im Hausflur angegeben ist. WICHTIG: Bei Schlüsselverlust oder abgebrochenem Schlüssel oder zugezogener Tür trägt die Kosten für die Öffnung der Tür der Mieter/Verursacher. Vom Vermieter werden nur dann die Kosten getragen bzw. erstattet, wenn ein Defekt am Zylinder oder am Schloss aufgrund von Verschleiß und ohne Fremdeinwirkung vorliegt.
  • Während der Bürozeiten informieren Sie bitte umgehend die Hausverwaltung. Außerhalb der Bürozeiten beauftragen Sie bitte eine Kanalreinigungsfirma. Auf dem Aushang im Treppenhaus finden Sie Kontaktdaten. Bitte beachten Sie, dass immer der Auftraggeber die Rechnung bezahlen muss. Stellt sich bei der Rohrreinigung heraus, dass die Verstopfung sich im allgemeinen Bereich befindet, übernimmt die Hausverwaltung im Auftrag der Hausgemeinschaft die Rechnung.
  • Melden Sie einen Wasserschaden umgehend der Hausverwaltung und informieren Sie den Hausmeister. Sollte die Ursache nicht bekannt sein, muss ein Leckorter von der Hausverwaltung beauftragt werden. Bei offensichtlichen Schäden (z.B. Waschmaschine, Spülmaschine, Wasserabsperrhahnen) beauftragen Sie bitte umgehend eine Sanitärfachfirma. Sollte es sich um einen verdeckten Wasserschaden handeln. beauftragen Sie bitte einen Leckorter. Bezüglich der Kosten für die Sanitärfirma, informieren Sie bitte die Hausverwaltung per E-mail oder am nächsten Werktag telefonisch zu den üblichen Arbeitszeiten. Anschließend prüft die Hausverwaltung die Kostenübernahme beim Gebäudeversicherer.

Mietverhältnis

  • Zur eigenen Sicherheit stellen Sie diese in das Ihnen zugewiesene Kellerabteil oder ggf. in den im Haus befindlichen Fahrradraum. Das Abstellen in Flucht – und Rettungswegen wie dem Hausflur ist aus brandschutzrechtlichen Gründen zu ihrer eigenen Sicherheit nicht gestattet.
  • Die Gesamt-Miete besteht in der Regel aus der Nettokaltmiete sowie den Vorauszahlungen für die Betriebs- und Heizkosten. Die Zusammensetzung der Nebenkosten entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag.
  • Betriebskostenabrechnungen können frühestens nach Ablauf des Abrechnungs- zeitraumes erstellt werden.
  • Stellen Sie umgehend einen Antrag auf Mietübernahme beim Arbeitsamt oder Jobcenter und wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihren zuständigen Sachbearbeiter bei der Hausverwaltung.
  • Sperrmüll wird meistens nur 1 x jährlich entsorgt. Das hängt von der Regelung der jeweiligen Gemeinde ab. Der Termin wird rechtzeitig durch Aushang oder im Amtsblatt der Gemeinde bekannt gegeben. Eventuell wurden Ihnen auch Berechtigungskarten von der Gemeinde übergeben. Dann müssen Sie den Müll rechtzeitig bei der Gemeinde oder dem Müllabfuhrzweckverband anmelden. Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Sperrmüll am Entsorgungstag bis 6.00 Uhr vor dem Haus bereitgestellt wird. Nicht abgeholte Teile müssen vom Bereitstellen wieder entsorgt werden. Das ist nicht Aufgabe des Hausmeisters.
  • Die Innendekoration Ihrer Mieträume, zu denen auch der Innenanstrich oder das Spachteln der Wandflächen und Decken sowie das Streichen der Fußböden, Heizkörper und –rohre sowie die Innentüren und der Fenster und Außentüren von innen gehören, bleibt dem Mieter während der Mietzeit überlassen. Sofern Sie bauliche Veränderungen in Ihrer Wohnung planen, die in die Bausubstanz eingreifen (z. B. Tausch von Fliesen im Bad oder Verlegung von Laminat, Wanddurchbrüche etc.), ist unsere schriftliche Genehmigung erforderlich. Bei allen Maßnahmen bitten wir um Beachtung, dass bei Auszug der vertragsgemäße Zustand wiederherzustellen ist.
  • Teilen Sie Ihrem zuständigen Sachbearbeiter mit, wie lange Sie abwesend sein werden und wo der Schlüssel für Notfälle hinterlegt ist.
  • Eine generelle Zustimmung kann und wird vom Vermieter nicht erteilt. Fragen Sie hierzu bitte direkt bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter nach. Grundsätzlich werden jedoch folgende Unterlagen benötigt: Kopie Personaldokument, Einkommensnachweise der letzten drei Monate, aktuelle Schufa-Auskunft, Mietschuldenfreiheit des derzeitigen Vermieter.
  • Wir benötigen eine Kopie des Entwurfes des Untermietvertrages und eine Ausweiskopie des Untermieters. Wir fertigen dann nach Prüfung eine Untermietvereinbarung zum Mietvertrag an. Zudem ist der Vermieter berechtigt einen Untermietzuschlag zu erheben.
  • Schriftliche Information an den zuständigen Sachbearbeiter mit Übersendung der Sterbeurkunde
    1. Schriftliche Erklärung, ob Sie (als Lebenspartner) die Wohnung weiterbewohnen wollen oder ggf. den Mietvertrag übernehmen wollen
    2. Sofern das vorgenannte nicht zutrifft, ist die Wohnung von den Erben zu kündigen.
    3. Sollten Sie das Erbe ausschlagen, dann wären wir Ihnen verbunden, wenn Sie uns dies schriftlich mitteilen und uns die Schlüssel der Wohnung zukommen lassen könnten.
  • Sie können einen Antrag auf Aufnahme eines zusätzlichen Mietvertragpartners stellen. Wir führen dann eine Bonitätsprüfung durch. Dazu benötigen wir den Personalausweis der betreffenden Person sowie die Einkommensnachweise der letzten drei Monate, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des aktuellen Vermieters und führen eine Schufa-Abfrage durch.
  • Wenn Sie Ihre Wohnung kündigen möchten oder bereits gekündigt haben und einen interessierten Nachmieter haben, dann können Sie diesen gern bei uns als neuen Mieter vorschlagen. Grundsätzlich gilt allerdings, dass wir immer aus mehreren vorhandenen Interessenten auswählen, ob jemand als Nachmieter infrage kommt. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.

Genehmigungen

  • Die Zustimmung ist zum einen abhängig von der Größe der Wohnung und zum anderen von der Art der teilgewerblichen Nutzung. Sprechen Sie am besten Ihren zuständigen Sachbearbeiter an und stellen Sie einen schriftlichen Antrag mit Angabe von Art, Umfang (wie viele Zimmer) und Dauer der Nutzung.
  • Alle Veränderungen an der baulichen Substanz bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Vermieters. Dazu gehören zum Beispiel Veränderungen an der Elektrik (z.B. das Anbringen einer weiteren Steckdose), der Austausch von der Warmwasserbereitung, das Anbringen von einem Sichtschutz, ein Mauerwerksdurchbruch. Auch das feste Verkleben von Bodenbelägen gehört zu baulichen Veränderungen, weil es den Untergrund unwiederbringlich schädigt. Wenn es geringfügige Veränderungen sind, die Sie beim Auszug problemlos wieder zurückbauen können, bedarf es oft keiner Zustimmung. Sie sollten aber sicherheitshalber immer bei uns nachfragen, wenn Sie etwas an der Wohnung verändern möchten. Sie können sich dann auch gleich versichern, ob und wie Sie die Veränderung beim Auszug wieder rückgängig machen müssen. Nutzen Sie für Ihre Anfrage gerne unser Kontaktformular
  • Selbstverständlich genehmigen wir kleinere Tiere, von denen in der Regel keine Störungen zu erwarten sind, wie z.B. Hamster, Fische oder Schildkröten. Sollten Sie Hunde oder Katzen halten wollen, benötigen wir einen schriftlichen Antrag von Ihnen. Sie erhalten dann von uns einen Fragebogen, in dem Sie uns Details über das Haustier mitteilen. Die Genehmigung kann allerdings jederzeit widerrufen werden, wenn Ihre Mitbewohner sich durch die Haltung der Tiere gestört fühlen. Weitere Informationen zur Haustierhaltung finden Sie in Ihrem Mietvertrag.

Mangel

  • Beim Auftreten von Mängeln in Ihrer Wohnung zeigen Sie diese bitte in jedem Fall Schriftlich, am Besten mit dem Schadensmeldeformular in Ihrer App, an. Nur so kann eine schnelle Beseitigung gewährleistet werden. Bei kleineren Mängeln oder in dringenden Fällen steht Ihnen auch der Hausmeister zur Verfügung. Die entsprechende Telefonnummer können Sie Ihrer App und dem Aushang in Ihrem Haus entnehmen.

Wohnungssuche

  • Im Mietvertrag wird grundsätzlich vereinbart, dass eine Mietsicherheit zu leisten ist. Sie haben hier folgende Wahl:
    1. Ihre Barkaution wird vom Vermieter auf ein gesondertes Kautionskonto eingezahlt
    2. Die Verpfändung eines Sparbuches oder
    3. Die Übergabe einer Bürgschaft einer Bank
    Gesetzlich besteht die Möglichkeit, die Kaution für Wohnungen in drei Raten zu zahlen. Bitte beachten Sie, dass die Zahlung der ersten Rate vor Übergabe der Wohnung fällig ist.
  • Wir empfehlen dringend, eine Hausratversicherung abzuschließen. Sie können sich dadurch viel Ärger und finanzielle Verluste ersparen. Bei entstandenen Schäden an Ihrem Hausrat durch Wohnungsbrand, Wasserrohrbrüche, etc. haftet nicht die Gebäudeversicherung des Eigentümers. Ebenso kann für Schäden an Gegenständen, die in den Kellerräumen aufbewahrt werden, keine Haftung übernommen werden.
  • Bitte melden Sie sich bei den städtischen Versorgern an. Dem Übergabeprotokoll können Sie die Zählerstände bei Bezug entnehmen und diese dem Versorger Ihrer Wahl mitteilen.
  • Bitte vereinbaren Sie einen Übergabetermin möglichst frühzeitig und während der Geschäftszeiten, um sicherzustellen, dass die Übergabe termingerecht erfolgen kann. Bitte denken Sie weiterhin daran, zur "Übergabe der Wohnung" die Kaution mitzubringen, oder vorher bei uns zu hinterlegen ( Überweisungsbeleg ist nicht ausreichend). Bei Nichtvorlage der Kaution bzw. der Verpfändungserklärung kann die Wohnung nicht übergeben werden. Vielen Dank.

Vermietungs- und Verkaufsservice

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Beschädigung am Gemeinschaftseigentum

  • 1. machen Sie Bilder vom entstandenen Schaden
    2. informieren Sie bitte Ihre Haftpflichtversicherung
    3. informieren Sie bitte die Hausverwaltung per E-mail oder zu den üblichen Arbeitszeiten per Telefon
    4. besprechen Sie anschließend das weitere Vorgehen mit der Hausverwaltung