Mietverwaltung

Sie sind auf der Suche nach einer kompetenten Verwaltung Ihrer Liegenschaft?

Hat eine Liegenschaft nur einen Eigentümer, so ist eine Verwaltung nach dem WEG nicht notwendig.

 

Allerdings müssen auch hier rechtssichere und fristgerechte Betriebskostenabrechnungen erstellt werden. Ferner sollten aktuelle Mietverträge angelegt und Wohnungsübergaben terminiert werden. Wir kümmern uns hier für den Eigentümer sowohl um das Gemeinschafts- wie auch das Sondereigentum, korrespondieren mit den Mietern und Überwachen die fristgerechten Zahlungseingänge. Handwerker beauftragen wir bei Kleinreparateuren wie auch bei Großinstandhaltungen und sorgen für die fristgerechte Bezahlung der Leistungen. 

 

Einen Mustervertrag finden Sie hier.