Hat eine Liegenschaft nur einen Eigentümer, so ist eine Verwaltung nach dem WEG nicht notwendig.
Allerdings müssen auch hier rechtssichere und fristgerechte Betriebskostenabrechnungen erstellt werden. Ferner sollten aktuelle Mietverträge und Wohnungsübergaben angelegt werden. Wir kümmern uns hier für den Eigentümer sowohl um das Gemeinschafts- wie auch das Sondereigentum, korrespondieren mit den Mietern und Überwachen die fristgerechten Zahlungseingänge.
Handwerker beauftragen wir bei Kleinreparateuren wie auch bei Großinstandhaltungen und sorgen für die fristgerechte Bezahlung der Leistungen.
Einen Mustervertrag finden Sie hier oder bei den Downloads.
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen oder die Vermietung in kompetente Hände geben?
Gerne beraten wir Sie hier. Eine kleine Auswahl an Objekten finden Sie hier.