News - gut zu wissen


 

🌍 Wichtige Information zur Abfallentsorgung in Singen!

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum 01.01.2025 wird die Sammlung von Leichtverpackungsabfällen (LVP) in den betroffenen Gemeinden von den Gelben Säcken auf die Gelbe Tonne umgestellt.

 

Betroffene Gemeinden

Die Umstellung auf die Gelbe Tonne betrifft folgende Gebiete:

  • Gemeinden mit neuer Gelber Tonne:
    Aach, Allensbach, Eigeltingen, Orsingen-Nenzingen, Reichenau, Singen (Hohentwiel), Volkertshausen sowie das Abfuhrgebiet des Müllzweckverbands Hegau (MZV), zu dem Engen, Gailingen am Hochrhein, Gottmadingen, Hilzingen und Rielasingen-Worblingen gehören.
    Zusätzlich stellen auch Mühlingen und Tengen komplett auf die Gelbe Tonne um.

 

Wichtige Hinweise zur Auslieferung der Gelben Tonnen

  1. Auslieferungstermine:
    Die Gelben Tonnen werden ab dem 04.11.2024 ausgeliefert. Gemäß der Mitteilung von Remondis vom 07.11.2024

 

  1. Größen und Zuweisung:
    • Ab 20 Personen: automatische Zuweisung eines 1.100-Liter-Containers. Hier ist es durch Rückmeldungen leider schon zu anderen Zuweisungen gekommen. Darauf haben wir aktuell keinen Einfluss.
    • Kleinere Einheiten: Primäre Ausstattung mit 240-Liter-Tonnen.
    • Die Anzahl der Tonnen bemisst nach dem geschätzten Verbrauch von 15 Liter Leichtverpackungsabfälle pro Person und Kalenderwoche.

 

  1. Änderungen an der Ausstattung:
    • Änderungen an der Tonnengröße oder Anzahl können frühestens Anfang 2025 nach der Auslieferung beantragt werden.
    • Bitte beachten Sie: Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Umbestellungen aus Platzgründen nur unter Vorbehalt geprüft und ggf. nicht umgesetzt werden können.

 

  1. Zusammenarbeit mit dem Beirat:
    • In dieser Thematik ist die Hausverwaltung auf die Zusammenarbeit mit dem Beirat angewiesen. In Wohngemeinschaften, wo jetzt schon klar ist, dass kein Platz für die gelieferten gelben Tonnen sein wird, sollte in Rücksprache mit der Hausverwaltung überlegt werden, wo in Zukunft Platz entstehen kann. Bitte machen Sie sich als Beirat, wenn möglich schonmal ein Bild davon. Anschließend erfolgt die Beratung mit der HV über die weitere Vorgehensweise.

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie die Befüllungshinweise für die Gelbe Tonne:

  • Erlaubt: Leichtverpackungen aus Kunststoff, Metall, Verbundstoffen (z. B. Getränkekartons, Joghurtbecher, Dosen).
  • Nicht erlaubt: Restmüll, Glas, Papier.

 

Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme! 

 

Ihre Wilhelm Hausverwaltungen GmbH

 

 


Aufteilung der CO2-Abgabe

 

Unter folgendem Link finden Sie eine Rechenhilfe des Ministeriums zur Berechnung und Aufteilung der CO2-Abgabe zwischen Vermieter und Mieter:

 

https://co2kostenaufteilung.bmwk.de/schritt1


Kabelfernsehen: Nebenkostenprivileg fällt weg – das gilt ab Juli

Das Nebenkostenprivileg wurde im Rahmen einer umfassenden Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) abgeschafft. Ab dem 1. Juli wird eine wichtige Frist enden: Ab dann sind Vermieter nicht mehr berechtigt, die Kosten für Kabel-TV auf ihre Mieter umzulegen. 

Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs wurde mit dem Inkrafttreten der neuen TKG-Novelle am 1. Dezember 2021 wirksam. Bestehende Immobilien haben bis Ende Juni 2024 eine Übergangsfrist. In dieser Zeit können Mieter ihren eigenen Anbieter wählen oder sich sogar entscheiden, ganz auf Kabel-TV zu verzichten.

 

Als Hausverwaltung möchten wir Sie darauf hinweisen, sich so bald wie möglich um neue Verträge und alternative Lösungen zu kümmern. Es ist wichtig zu beachten, dass Ihre Mieter nun die Möglichkeit haben, eigenständig den Anbieter zu wählen

 

Sie haben die freie Wahl:

 

Weiter Kabelfernsehen: Wählen Sie / Mieter selbst einen Anbieter und Vertrag. Sie / Mieter zahlen direkt an den Anbieter.

Bsp. für alternative Empfangswege:

  • Satellitenfernsehen
  • Internetfernsehen (IPTV)
  • Streamingdienste

Was Sie jetzt tun sollten:

  • Informieren Sie sich über Alternativen.
  • Vergleichen Sie Angebote verschiedener Anbieter.
  • Wählen Sie die Lösung, die am besten zu Ihnen passt.

Weitere Informationen:

Bundesministerium für Digitales und Verkehr: https://bmdv.bund.de/

Verbraucherzentrale: https://www.verbraucherzentrale.de/

Bundesverband Kabel & Satellit: https://dvsat.ru/

 

Wichtiger Hinweis:

Wir können Ihnen keine Empfehlung für eine bestimmte Lösung geben.

 

Vorsicht bei sogenannten "Medienberater*innen" an der Haustür oder am Telefon. Diese versuchen mit teilweise unseriösen Mitteln zusätzliche, meist unnötige Kabelverträge abzuschließen.


Energieberatung durch die Energieagentur Konstanz

Sie benötigen eine Beratung oder möchten sich über Energieeffizienz und Einsparungsmöglichkeiten in Ihrem Haushalt oder Unternehmen informieren? Die Energieagentur Konstanz liefert für Privatpersonen, Unternehmen aber auch Kommunen eine kompetente Beratung und geht auf Ihre individuellen Bedürfnisse ein - egal ob Einsparung, Veränderung oder Energie - Check.

 

Informieren Sie sich jetzt unter: Energieagentur Kreis Konstanz | Energieagentur Kreis Konstanz (energieagentur-kreis-konstanz.de)

 


Foto von unsplash.com, Anja Bauermann
Foto von unsplash.com, Anja Bauermann

Gebäudeenergiegesetzes - Wichtige Fristen auf einen Blick 

Ab dem 1. Januar 2024 müssen in bestimmten neu genehmigten Wohngebieten Heizungsanlagen in neu errichteten Gebäuden mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen.

 

 

 beachten Sie auch das PDF der Bundesregierung

 

 

🌿🏠 Anlagen, die vor dem 19. April 2023 in Auftrag gegeben wurden, haben bis zum 18. Oktober 2024 Zeit, um installiert zu werden, und sind von der 65-Prozent-Anforderung befreit.

🌿🏠 Bestehende Heizungen in bereits fertiggestellten Gebäuden dürfen weiter betrieben und repariert werden. Die 65-Prozent-Anforderung gilt ausschließlich für neu gebaute Strukturen in bestimmten Gebieten und für neu installierte Heizungen in bestehenden Gebäuden. Die Umsetzung erfolgt nach der Erstellung von kommunalen Wärmeplänen.

🌿🏠 Größere Städte (mit über 100.000 Einwohnern) müssen ihre kommunalen Wärmepläne bis zum 30. Juni 2026 erstellen, während kleinere Gemeinden bis zum 30. Juni 2028 Zeit haben.

🌿🏠 Sobald ein kommunaler Wärmeplan veröffentlicht ist, tritt die Verpflichtung zur Nutzung von 65 Prozent erneuerbarer Energien in Gemeinden mit abgeschlossener Planung einen Monat später in Kraft.

🌿🏠 Ab dem 1. Januar 2029 müssen Gas- und Ölheizungen, die vor dem 1. Januar 2024 ohne kommunalen Wärmeplan installiert wurden, schrittweise einen wachsenden Anteil erneuerbarer Energien nutzen.

🌿🏠 Es stehen verschiedene Optionen zur Erfüllung der 65-Prozent-Anforderung zur Verfügung, wie z. B. die Anbindung an Wärmenetze, elektrische Wärmepumpen, Stromdirektheizungen, Hybridheizungen, solarthermische Systeme und „H2-Ready“-Gasheizungen für den Betrieb mit Wasserstoff.

🌿🏠 Die Anforderungen und Beschränkungen für die Nutzung von 65 Prozent erneuerbarer Energien variieren je nach Heizungstyp.

🌿🏠 „H2-Ready“-Gasheizungen sind unter spezifischen Bedingungen in Gebieten mit Wasserstoffinfrastruktur zulässig.

🌿🏠Hybridheizungen mit Wärmepumpen müssen je nach Betriebsmodus eine bestimmte Mindestleistung der Wärmepumpe erfüllen.

🌿🏠 Bis Januar 2040 sind schrittweise steigende Anforderungen an den Anteil erneuerbarer Energien in Gas- und Ölheizungen festgelegt, um langfristig einen vollständigen Betrieb mit erneuerbaren Energien zu erreichen.

🌿🏠 Ab dem 1. Januar 2045 ist der Betrieb von Heizungen mit fossilen Brennstoffen nicht mehr gestattet.

 

 


RephiLe water, unsplash.com
RephiLe water, unsplash.com

Eine Legionellenprüfung ist Pflicht... 

 

 Eine Legionellenprüfung gewährleistet die Sicherheit des Trinkwassersystems und minimiert das Risiko einer Legionellenkontamination. Legionellen sind Bakterien, die die gefährliche Lungenerkrankung Legionärskrankheit verursachen können, insbesondere bei gefährdeten Personen.

 

 

Eine Legionellenprüfung ist erforderlich, wenn:

  • Mehr als zwei Wohneinheiten oder Nutzeinheiten vorhanden sind.
  • Mindestens eine dieser Einheiten vermietet wird.
  • Duschen oder andere Einrichtungen zur Vernebelung des Trinkwassers vorhanden sind.
  • Eine zentrale Trinkwassererwärmung installiert ist.
  • Das Speichervolumen über 400 Liter liegt oder sich mehr als 3 Liter Wasser in der Rohrleitung zwischen der Trinkwassererwärmung und der am weitesten entfernten Entnahmestelle befinden.

Die Legionellenprüfung ist verpflichtend im Abstand von höchstens drei Jahren durchzuführen, sofern Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen, jedoch nicht öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird.

 

Die Prüfung umfasst normalerweise:

  • Probenahme aus verschiedenen Teilen des Wassersystems.
  • Laboranalyse auf Legionellen-Bakterien.
  • Auswertung der Ergebnisse und Feststellung des Gesundheitsrisikos.
  • Maßnahmen bei positiven Ergebnissen, wie Reinigung und Desinfektion des Wassersystems.

Insbesondere in Einrichtungen wie Krankenhäusern, Hotels und Pflegeheimen ist die Legionellenprüfung von großer Bedeutung, um Gesundheitsrisiken zu minimieren.

Die Vorschriften für die Prüfung können je nach Region variieren. Beachten Sie örtliche Gesetze und arbeiten Sie mit qualifizierten Fachleuten zusammen, um die Prüfung ordnungsgemäß durchzuführen.

 



Die Stadt Radolfzell fördert Balkonkraftwerke

mit 200 € - 400 

 

Balkonkraftwerke: Die Zukunft der Energiegewinnung! 🏡

Gut zu wissen: Im Jahr 2020 hat der Gesetzgeber das Wohneigentumsgesetz modifiziert und das Anbringen von Balkonkraftwerken erheblich vereinfacht! Im Gegensatz zu vorher reicht nun die Mehrheitszustimmung der Eigentümergemeinschaft aus, um Solarmodule zu installieren.

 

Ein Balkonkraftwerk ist die clevere Alternative zur großen PV-Anlage und bringt viele Vorteile mit sich:

 

✅ Einfach und kostengünstig umsetzbar

✅ Senkt deine Stromkosten, da der Haushaltsstromverbrauch reduziert wird

✅ PV-Module können an Balkonen, Flachdächern, Trapezblech- oder Ziegeldächern angebracht werden

✅ Der Mikrowechselrichter darf bis 600W ins Hausnetz einspeisen (ab 01.01.2024 sogar 800W)

Allgemeine Infos:

🔌 Die Montage kann selbst durchgeführt werden – es ist ein steckerfertiges Set!

👷‍♂️ Wir empfehlen jedoch, die Elektromontage durch einen Elektriker deines Vertrauens ausführen bzw. prüfen zu lassen.

🏢 Balkonbefestigungen sind bis zum 4. OG zugelassen; ab dem 5. OG gibt es Sonderlösungen.

📋 Das Kraftwerk muss beim Netzversorger und im MaStR (ab 01.01.2024 nur noch im MaStR) gemeldet werden.

💰 Gute Nachrichten für Radolfzell: Die Stadt fördert Balkonkraftwerke mit 200 € - 400 €!

 

Mache den ersten Schritt in Richtung sauberer Energie und spare dabei Geld. 💰🌍

 

lesen Sie auch: Mehr Photovoltaik mit Solarpaket | Bundesregierung